COVID-19 – Übertriebene Maßnahmen am Bodensee
Die Corona-Krise hat einschneidende Maßnahmen für das Leben aller Bürger gebracht. Die meisten Anordnungen sind nachvollziehbar und werden deshalb auch von der Bevölkerung akzeptiert. Mit der Verordnung vom 30. März 2020, Nr. 20 der BH Bregenz wird nunmehr angeordnet, dass jegliche Inbetriebnahme von Wasserfahrzeugen untersagt ist, sowie jede Ein- und Auswasserung von Booten. Der offene See ist eine der wenigen coronafreien Zonen in Mitteleuropa. Bei Einhaltung der bundesrechtlich geltenden Regelung, nämlich Freizeit und Sport im Freien ausschließlich allein oder mit Angehörigen aus demselben Haushalt zu betreiben, ist die Ansteckungsgefahr bei einer Bootsfahrt gleich Null. Gondeln und kleinere Segelschiffe können von zwei bis drei Personen aus dem Familienverband bei Slipanlagen problemlos eingewassert werden. Insofern für die Einwasserung eines Schiffes ein Kran notwendig ist, können sich alle Beteiligten während der Dauer des Vorganges von 20 bis 30 Minuten durch eine Schutzmaske absichern. Im Vergleich dazu arbeiten auf Baustellen sehr viel mehr Personen unter Einhaltung von Schutzvorschriften. Aufgrund einer Serie von Anrufen in meiner Kanzlei weiß ich, dass die Betroffenen das generelle Verbot auf den See zu fahren als unnötig und schikanös betrachten. Eine grundlegende Überarbeitung oder gänzliche Aufhebung der genannten Verordnung ist geboten.
RA Dr. Martin Kloser,
Hard