Welche Groteske!
Da wird nach Wochen, in denen Paare, denen das Leben die bayrisch-österreichische Grenze zwischen ihre Liebe stellte, gerade zu Ostern verlautbart, dass man jetzt zu einer Regelung und einer Sondergenehmigung für den zwischenmenschlichen Grenzverkehr gekommen sei: Lebenspartner dürfen besucht werden und, so dieser Besuch maximal 48 Stunden anhielte, sei von einer darauffolgenden Zwangs-Quarantäne bei Wiedereinreise nach Bayern abzusehen. Es war ohnehin schwer vermittelbar, dass Berufspendler täglich ein- und ausfahren, um sich jenseits der Grenze im Kollegenkreis der Wertschöpfung hinzugeben, Liebende dies aber nicht dürfen. Um dann den österlichen Super-GAU erlebbar zu machen: Die Grenzpolizei weist die in österlicher Vorfreude Liebenden wieder zurück – die Umsetzung dieser Anordnung sei bei ihnen nicht angekommen. Man kann es sich wohl kaum vorstellen, was dies in den betroffenen Menschen anrichtet. Aber selbst dies reicht noch nicht, um das aufkommende Gefühl der Ohnmacht gegenüber den Obrigkeiten ausreichend zu schüren. Zur Erklärung der Rechtslage verlautbart Landeshauptmann Wallner, dass es wohl wenige Gründe gebe, die eine Ein- und Ausreise zwischen Vorarlberg und Bayern rechtfertigen: Habe man jenseits der Grenze ein Ross stehen, das versorgt gehört, dann ist die Ausreise zu erlauben. Steht dort winkend die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, dann aber nicht. Da läuft doch was quer?
Mathias Marschner, Dießen (D) und Sabine Stark, Dornbirn