„Bischof von Rom“
Von seiner Wahl an hat Papst Franziskus sich gerne selbst als „Bischof von Rom“ bezeichnet. Niemand dachte, dass er damit die andern Papsttitel geringachte. Doch jetzt erschien das neue Päpstliche Jahrbuch für 2020 mit folgender Neuerung: Unter dem Namen Francesco steht tatsächlich nur „Bischof von Rom“. Die andern Titel, die da sind „Stellvertreter Jesu Christi, Nachfolger des Fürsten der Apostel, Pontifex Maximus der universalen Kirche, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der Provinz Rom, Souverän des Staates der Vatikanstadt“ stehen alle auf der nächsten Seite unter einem Strich mit der kursiv geschriebenen Überschrift „Historische Titel („Titoli storici“). Die Bezeichnung „Historische Titel“ lässt natürlich zwei Deutungen zu: 1. Sie sind dem Bischof von Rom in der Geschichte zugewachsen, gelten aber immer noch. 2. Sie sind historisch im Sinne von vergangen. Sie gelten jetzt nicht mehr. Das hätte natürlich gravierende dogmatische und rechtliche Konsequenzen. Wenn von Franziskus selbst verordnet, käme das einer Selbstentmachtung gleich. Der Papst wäre dann wie in den ersten drei Jahrhunderten der Bischof von Rom, der „Erste in der Liebe“, ohne jede juridische Kompetenz über Rom hinaus. Das Päpstliche Jahrbuch hat überhaupt keinen rechtlich oder lehramtlich verbindlichen Charakter. Doch was stimmt nun wirklich? Eine folgenschwere Frage.
Pfr. Helmut Rohner, Dornbirn