Viele Reformen nach der Krise überfällig
Ja, ich halte die Vorgaben der Bundesregierung ein. Wenn man einmal A gesagt hat, muss man auch B sagen. Ob die Bundesregierung nicht früher oder besser reagieren hätte können, ob der „shutdown“ so richtig war, wird man aber erst nach der Corona-Pandemie beurteilen können.
Es scheint mir daher verfrüht, in jene Jubelchöre einzustimmen, die meinen, dass man nichts besser machen hätte können. Juristisch sind viele Maßnahmen jedenfalls unsäglicher Pfusch. Das wird zu unermesslichen Schadenersatzforderungen gegen die Republik führen. Für die Zukunft sollten wir drei Dinge gelernt haben: Das Verhältnis zwischen Bund und Ländern im Gesundheitsbereich gehört neu geregelt, die nächste Pandemie kommt sicher (Kompetenzverteilung, Vollzugszuständigkeiten). Ganz dringend erforderlich ist auch ein tagesaktueller einstweiliger Rechtsschutz, der derzeit völlig fehlt (der Verfassungsgerichtshof tagt erst wieder im Juni!). Ein solcher tagesaktueller einstweiliger Rechtsschutz hätte auch präventive Wirkung. Und schließlich muss die Europäische Union auch in Gesundheitsfragen die notwendigen Kompetenzen bekommen, damit sie tätig werden kann (derzeit hat sie sie nicht), denn Europäische Koordination ist unverzichtbar. Eine skurrile Frage zum Schluss, nachdem das Vermummungsverbot durch ein Vermummungsgebot abgelöst ist: Ist eine Burka eine zulässige Gesichtsmaske?
RA Dr. Wilfried Ludwig Weh, Bregenz