Im Nachhinein

Leserbriefe / 21.04.2020 • 18:21 Uhr

Zum Kommentar von Peter Bußjäger, VN vom 17. April:

Peter Bußjäger erinnert die Aussage von Bundeskanzler Kurz im Zusammenhang mit den verfassungsrechtlichen Bedenken zu den Coronagesetzen, -verordnungen und -maßnahmen „ein bisschen an Niccolo Macchiavelli“. Was er damit meint, erklärt Wikipedia gekürzt wie folgt: Machiavellismus vertritt die Auffassung des jeweiligen Herrschers mit dem Ziel der Sicherung des eigenen Erfolges durch uneingeschränkte Macht, durchgesetzt mit Gewalt, durch unkontrollierten Machtgebrauch und unbegrenzten Machterwerb. Die politischen Handlungen sollen keinen moralischen oder ethischen Kriterien unterworfen werden. Die Kategorien Wahr und Gut im Handeln werden ausgeschaltet oder auf die der Nützlichkeit reduziert. Diejenige Macht und Herrschaft gilt als die „beste“ oder „geeignetste“, in der das politische Ziel des oder der Herrschenden adäquat verwirklicht wird. Als allgemeines Prinzip gilt somit: Der Zweck heiligt die Mittel. Schon „ein bisschen“ Macchiavelli ist mir in einem demokratischen Rechtsstaat viel zu viel. Auch Krisen setzen die Verfassung nicht außer Kraft und es ist die oberste Verantwortung der Regierenden, den darin festgeschriebenen Grundkonsens der Gesellschaft, der dem Machiavellismus konträr gegenübersteht, zu schützen. Ich hoffe, dass Peter Bußjäger dies auch seinen Studenten des Verfassungsrechtes an der Universität Innsbruck ins Stammbuch schreibt! Als wir dort gemeinsam studierten, wurde dies jedenfalls so gemacht.

RA Dr. Wolfgang Blum e.H.,

Feldkirch