Durchführung von Gottesdiensten ab 15. Mai

Leserbriefe / 26.04.2020 • 17:53 Uhr

Aufgrund der sehr erfreulichen Entwicklung der Pandemie in Österreich werden nun die Beschränkungen ab Anfang bzw. Mitte Mai gelockert. Wie Ministerin Raab mit Zustimmung von Kardinal Schönborn und Vertretern der anderen Religionsgemeinschaften verkündet hat, soll unter strengen Auflagen das Feiern von Gottesdiensten ab Mitte Mai wieder möglich sein. Diese umfassen neben dem Mundschutz eine 20 m2-Regelung. Pro Person müssen 20 m2 des Kirchenraumes zur Verfügung stehen. Ist den Verantwortlichen bewusst was das bedeutet? Unter Einhaltung obiger Bestimmungen können kleinere Kirchen max. zehn, die größten Kirchen des Landes maximal 60 Kirchenbesuchern Einlass gewähren. In meiner Heimatgemeinde besuchen den Sonntagsgottesdienst durchschnittlich 150 Gläubige. Heißt das nun, dass nach der erreichten Maximalzahl die Kirchentüren geschlossen und die restlichen Kirchenbesucher nach Hause geschickt werden müssen? Jeder von uns kennt die Abstandsregel von 1–1,5 m in den Supermärkten, den Baumärkten, Bauernmärkten etc. Was rechtfertigt nun, für Gottesdienste eine 20 m2-Regelung einzuführen? Ich frage mich, ist das Risiko bei Gottesdiensten um so viel höher als in Baumärkten? Für mich ist dies nicht nachvollziehbar. Ich frage mich, warum die Kirchenvertreter aller Religionsgemeinschaften dies akzeptiert haben. Diese Auflagen sind realitätsfremd, in dieser Form nicht notwendig und in keinem Verhältnis zu den gerechtfertigten Lockerungen in den Handels- und Dienstleistungsbereichen.

Josef Wohlgenannt,

Dornbirn