Härtefond und

Leserbriefe / 10.05.2020 • 18:11 Uhr

andere Härten

Als Mobilfrisörin, deren Verdienstmöglichkeit durch die Coronagesetze auf Null gesetzt wurde, hoffte ich auf die versprochene Hilfe des Staates. Eine war der Härtefond, der für drei Monate je 2000 Euro versprach. Ich bin bereits sechs Wochen ohne Einkommen und erhielt 840 Euro, die die laufenden Fixkosten nicht abdecken. Es hieß, der Sozialversicherungsbeitrag bei der GSVA würde gestundet. Blöderweise kam diese „Vergünstigung“ zu einem Zeitpunkt, als dieser schon einbezahlt war. Jetzt, da die nächste Einzahlung ansteht, dürfen Friseure wieder arbeiten – schöner Zufall. Selbstverständlich gelten, trotz Öffnung unseres Gewerbes, weiterhin die Coronaverordnungen: Der Ein-Meter-Abstand geht sich natürlich nicht aus, das Berührungsverbot ist nicht durchführbar. Die Maskenpflicht gilt für mich und die Kunden, was eine erhebliche Erschwernis bedeutet und manchmal nicht durchführbar ist. Interessant ist, dass beispielsweise in einem Kleidergeschäft die Kundinnen Kleidungsstücke ohne Maske anprobieren werden – Pullover jedenfalls geht nur übers ungeschützte Gesicht. Muss man dafür ein ärztliches Attest vorlegen? Als Mobilfrisörin zählen zu meiner Kundschaft viele Personen der Hochrisikogruppe. Nach der Regierung dürfte ich diese betagten Menschen wohl nicht bedienen. Sollen diese Menschen nicht nur weggesperrt, sondern auch noch um diesen kleinen Luxus gebracht werden, sich „ordentlich“ zurecht machen zu lassen? Eine ältere Dame meinte zu mir: „Wozu sollte ich dann noch leben?“

Margot Fuchs, Bludenz