Anonyme Anzeigen
Anonyme Anzeigen sind gesetzlich erlaubt. Was solche Anzeigen aber an Leid, Not und Elend, sogar Tod, besonders im „Tausendjährigen Reich“ bewirkt haben, ist erschreckend.
Daher sollten diese Anzeigen vom Gesetzgeber mit aller Härte geahndet werden – mit hohen Strafen wie bei den Coronavergehen! Die Ausforschung dieser Anzeigen ist für die Polizei mit den heutigen technischen Geräten sicher eine Kleinigkeit. Ich persönlich finde anonyme Anzeiger feige, erbärmlich und verachtenswert! Mit solchen Menschen möchte ich nichts zu tun haben.
Manfred Grabher, Lustenau