Untreuer Sachwalter

Leserbriefe / 19.06.2020 • 16:41 Uhr

Vor Gericht stand ein untreuer Sachwalter, der in wenigen Jahren über 50.000 Euro von den Konten seiner Mutter abgehoben hatte. Wie ist und war das möglich? Das Pflegschaftsgericht, Richter und Rechtspfleger sind alle Girokonten, Sparbücher, Wertpapiere samt Verrechnungskonten, Depots etc. zugunsten des Gerichtes zu sperren und die Vinkulierungserklärungen den Banken nachweislich zu übermitteln und zu prüfen, ob die Sperren gesetzt wurden. Der Beschuldigte hätte somit keine Möglichkeit gehabt sich derart „zu bedienen“. Größere Behebung und Investitionen hat das Pflegschaftsgericht im Voraus zu genehmigen. Erfolgte durch den Sachwalter eine jährliche Rechnungslegung mit Vorlage der Sparbücher und Kontoauszüge mit Umsatzübersichten und Entwicklungen, hätten die Alarmglocken schrillen müssen. Faktum ist, dass es bei allen Pflegschaftsgerichten kein Vier-Augen-Prinzip gibt. Für alle, die mehr Transparenz wünschen: Stellen Sie als Erbe oder Miterbe nach Beendigung der Sachwalterschaft den Antrag auf Einsichtnahme in den Akt. Legen Sie die Einantwortungsurkunde der Verlassenschaft und eine Kopie des Reisepasses bei. Der Todesfall kann auch länger zurückliegen. Sie erhalten dann Einsichtnahme und gegen Kopierkostenersatz den Akt zum Mitnehmen. Ein Tipp für die Geschädigte und deren Anwalt: Überprüfung der Vorgänge über das Thema Sperre der Konten und Rechnungslegung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hubert Egle, Hard