Ein ganzes Volk unter Hausarrest?

Leserbriefe / 26.08.2020 • 17:41 Uhr
APA

Die Gesetzesänderung, die vom Gesundheitsminister mit einer Frist von nur 14 Tagen in Begutachtung geschickt wurde, sieht die „rechtmäßige Freiheitsbeschränkung“ vor, bei deren Überprüfung „die Gerichte entlastet“ werden sollen. Dies geschieht während der Ferienzeit, wohl um das Ganze ohne Aufwand und Diskussion durchzubringen. Somit kann in Zukunft eine einzelne Person im Staat unter nicht klar definierten Kriterien und auf unbestimmte Zeit ein ganzes Volk unter Hausarrest stellen. Es sei nur am Rande daran erinnert, dass ein Lockdown schon bisher nichts zur Lösung eines Gesundheitsproblems beitrug. Darüber hinaus ist der Gesundheitsminister ganz offensichtlich seiner Aufgabe nicht gewachsen. Am Wochenende hat er ganz locker mit seiner neuen Grenzverordnung in Kärnten fast eine gesundheitliche Katastrophe verursacht, und dies ist ja nur die vorerst letzte aus einer langen Reihe von Fehlleistungen. Der Reputationsverlust bei den anderen Mitgliedstaaten der EU ist groß; viele Deutsche und Niederländer waren betroffen, Deutschland, die Niederlande, Kroatien und Slowenien sind irritiert. Währenddessen geht es für die Österreicher jetzt darum, dass ab dem 28. August (Ende der Begutachtungsfrist) der Gesundheitsminister – sollte er besorgt sein – sie alle unter kompletten Hausarrest stellen darf.

Mag. Susanne Gorbach, Bregenz