Variante Z „light“

Leserbriefe / 25.11.2020 • 17:17 Uhr

Die ASFINAG versucht darzulegen, dass als Autobahnverbindung nur die CP-Variante, eine vierspurige Schnellstraße entlang des östlichen Ortsrandes von Lustenau, in Frage komme, wogegen die Z-Variante den Naturraum mehr belaste und daher keine Chance auf Genehmigung habe. Ich empfinde die CP-Variante als Horrorlösung und sehe die Z-Variante, allerdings in einer abgespeckten Form, als vernünftiger an. So würde eine zweispurige Straße, etwa wie die Zufahrtstraße zum Achraintunnel, auch ausreichen. Untertunnelungen sollten nur dort erfolgen, wo diese unbedingt erforderlich sind, also in Naturschutz- und Wohngebieten. Im Übrigen könnte die Straße oberirdisch verlaufen, der Einschnitt in die Natur durch Bepflanzung der Umgebung mit standortgerechten Gehölzen gemildert werden. Durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf ca. 70 km/h wäre ein zügiger Verkehrsfluss noch möglich, die Sicherheit würde erhöht, die Umwelt- und Lärmbelastung verringert. Somit wäre die Verbindung auch nicht so attraktiv wie eine Schnellstraße, würde also weniger zusätzlichen Verkehr anziehen. Sie wäre insgesamt wesentlich kürzer als die CP-Variante, was wiederum einen geringeren CO2-Ausstoß zur Folge hätte, wäre kostengünstiger und könnte schneller verwirklicht werden. Da auch bei der CP-Variante mindestens ebenso große Flächen an Riedboden verbaut würden, ist der Naturraum durch diese schlankere Z-Variante nicht mehr belastet, und so müsste auch eine Genehmigung durchsetzbar sein.

Kurt Hollenstein, Lustenau