Auch wenn Sie nicht wie ich zu den Kontaktierten gehören, empfehle ich Ihnen, mit einem Probealarm die Anlage prüfen zu lassen: T 133, um nicht überrascht zu werden, dass sie gar nie funktioniert hatte! Vor gut drei Jahren ließ ich eine neue Alarmanlage einbauen, die jedoch, wie sich jetzt herausstellte, deaktiviert blieb. Nun soll die Anlage mit einem anderen Telefonwählgerät-Anbieter auf den neuesten Stand gebracht und alle Änderungen der Polizei von neuem mitgeteilt werden. Selbstverständlich verpflichte ich mich, bei einem unbeabsichtigten Fehlalarm – Einsatz der Polizei – für die „entstandenen Aufwendungen des Bundes“ aufzukommen. Werden die übermütigen Krawallmacher in unseren Städten und Gemeinden ebenso zur Kassa gebeten? Hoffentlich!