Innenminister
missachtet Kinderrechtskonvention
Bei seinem peinlichen Auftritt in der ZIB2 vom vergangenen Freitag hat der Innenminister gezeigt, dass er die Kinderrechtskonvention nicht versteht. Er hat seine rechtswidrige Abschiebung damit begründet, dass die Eltern Verstöße gegen das Fremdenrecht gesetzt hätten. Darauf kommt es aber nach der Kinderrechtskonvention gerade nicht an, weil die Kinder von den Eltern unabhängige Rechte haben und diese konkret verletzt worden sind. Seit Innenminister Strasser die besten Kenner des Fremdenrechts aus parteipolitischen Gründen aus dem Innenministerium hinausgeekelt hat, gibt es dort offenbar niemanden mehr, der die Zusammenhänge voll durchschaut.
Dr. Wilfried Ludwig Weh,
Rechtsanwalt, Bregenz