Schildbürgerstreiche oder einfach Chaos

Leserbriefe / 08.02.2021 • 18:27 Uhr

Seit Montag dürfen „körpernahe
Dienstleister“ wieder arbeiten. Klingt erstmal gut, vor allem,
wenn diese damit wieder etwas verdienen dürfen und nicht auf die Brosamen der Regierung angewiesen sind. Allerdings benötigen die Kundinnen eine maximal 48 Stunden alte negative Testbestätigung. Im Vergleich dazu müssen Pendler ins Ausland, das für Normalbürger wegen der großen Ansteckungsgefahr gesperrt ist, nur alle sieben Tage zum Test. Ein Selbsttest ist wegen des fehlenden Bescheids nicht möglich. Zur Teststraße kann man sich über einen Arzt oder per Internet anmelden. Als mobile Friseurin habe ich vor allem mit älteren Herrschaften zu tun, die weder einen Internetzugang haben noch außer Haus können. Keine Anmeldung, kein Test, keine Frisur! Kommt eine Person (Arzt) zum Test ins Haus, fallen Kosten an, die beispielsweise den Preis eines Männerhaarschnitts mehr als verdoppeln.

Seltsamerweise benötige ich für meine Arbeit keinen negativen Testbescheid, ebenso wenig wie die oft in den Haushalten anwesenden Verwandten meiner Kundinnen und Kunden. Den gesetzlich verankerten Gleichheitsgrundsatz kann ich darin nicht erkennen.

Margot Fuchs, Bludenz