„Initiative Ludesch“ – eine neue Chance für direkte Demokratie?
Im Oktober 2020 hat der Verfassungsgerichtshof in dieser Sache der Anfechtung einiger Grundstückseigentümer stattgegeben. Begründung: Eine von Bürgerinnen und Bürgern erwirkte Volksabstimmung, die sich gegen den Willen der Gemeindevertretung richtet, verstoße gegen den Grundsatz der repräsentativen Demokratie. Man stelle sich vor: In einer Gemeinde beschließt die Gemeindevertretung, ein Grundstück für gemeinnützigen Wohnbau günstig zur Verfügung zu stellen. Es sollen in einem größeren Objekt mehrere Wohnungen errichtet werden. Das behagt jedoch zahlreichen Einwohnern nicht – viele sind hierhergezogen, da in dieser Gemeinde bisher fast nur Einfamilienhäuser errichtet wurden, eine kleinteilige Struktur vorherrscht. Sie erwirken eine Volksabstimmung, welche eine klare Mehrheit gegen das geplante Wohnbauprojekt ergibt. Wünschenswerte Wege der direkten Demokratie?
Wilhelm Schratz, Feldkirch