„Letzter Akt im Fall Soner Ö.“

Leserbriefe / 18.02.2021 • 17:20 Uhr

Zum VN-Bericht vom 15. Februar:

Im Artikel „Letzter Akt im Falle Soner Ö.“ wird unter anderem die Frage gestellt, wie es sein könne, dass ein mehrfach vorbestrafter Mann mit Aufenthaltsverbot um Asyl ansucht und danach nach Vorarlberg reisen darf, zumal die Landesverwaltung davor warnte, womit suggeriert wird, dass die Landesverwaltung vor der Gefährlichkeit dieses Herrn gewarnt hätte. Der genaue Wortlaut dieser angeblichen „Warnung“ ist bis heute in keiner Zeitung veröffentlicht worden. Aus diversen Hinweisen ergibt sich lediglich, dass eine mehrfach als „mutig“ bezeichnete Beamtin einmal vor den dem Land entstehenden Kosten gewarnt haben soll, wenn Herr Ö. sein Asylverfahren in Vorarlberg abwarten muss, welche Frage auch in Zusammenhang mit der von den Anwälten der Opferfamilie wegen angeblichen Versagens des Innenministeriums gegen die Republik eingebrachten Amtshaftungsklage von großer Bedeutung sein wird. Nicht zuletzt auch aufgrund der politischen Bedeutung dieses Falles hat die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf, den vollständigen und wörtlichen Inhalt dieser angeblichen „Warnung“ zu erfahren, um sich selbst ein Bild darüber machen zu können, was an sich schon längst Aufgabe einer investigativen Presse gewesen wäre.

Dr. Jörg Frey, Feldkirch