Impfschaden
Verantwortung?
Der behandelnde Arzt oder das beteiligte Klinikpersonal etc. können in Haftung genommen werden, wenn die Impfung nicht sorgfältig und nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt wird. So hat der Arzt z.B. vergangene Krankheiten zu identifizieren, die möglicherweise impfunfähig machen, sowie eine Tauglichkeitsprüfung unmittelbar vor der Impfung durchzuführen. Des Weiteren muss er auch über alle Risiken und Nebenwirkungen in der Zukunft aufklären. Nachzulesen in der Arzneimittelverordnung 2009. Ja, da stellt sich aber schon die Frage, wie dies bei der geplanten Akkord -Impfstrategie gelebt werden soll? Aber keine Sorge um die Ärzteschaft, denn sie haben auch die Pflicht, sich ausreichend zu versichern.
Klaus Illmer, Thüringen