„Lebenslang bleibt lebenslang“
Zum VN-Bericht über Soner Ö. vom 18. März 2021:
Zwei Bemerkungen zum Artikel „Lebenslang bleibt lebenslang“ von Redakteur Prock über Soner Ö. in den VN vom 18.3.2021: Gebetsmühlenhaft findet sich in diesem Artikel wieder einmal der Stehsatz, dass „Soner Ö. trotz Warnungen aus dem Landhaus nach Vorarlberg reisen konnte“, womit dem Innenministerium ein Fehlverhalten unterstellt wird. Bis heute konnten oder wollten die VN offensichtlich nicht herausfinden, worin diese angebliche „Warnung“ bestanden hat. Bei Zugrundelegung aller bisherigen Berichterstattungen hat sich die zuständige Beamtin nur wegen der anfallenden Kosten und nicht aus Sorge wegen allfälliger Gewaltdelikte gegen eine Verlegung von Soner Ö. nach Vorarlberg ausgesprochen. Selbst das Opfer hat offensichtlich nicht mit einer solchen Gewalttat gerechnet, ansonsten es Soner Ö. wohl nicht zwei Mal in sein Büro hereingelassen hätte. Opferanwalt Denifl erhebt den Vorwurf, dass „die Möglichkeit einer Schubhaft nicht geprüft worden sei und trotz aufrechten Aufenthaltsverbots beziehungsweise Rückkehrverbots ein erneutes Asylverfahren eingeleitet worden ist“, ohne diesen Vorwurf rechtlich zu begründen. Da Soner Ö. seinen Asylantrag auf ein neues Tatsachenvorbringen gestützt hatte, gab es für eine Schubhaft keine rechtliche Grundlage. Als Kickl seinerzeit eine solche schaffen wollte, wurde er dafür allseits heftigst kritisiert. Auf den Ausgang des vom Opferanwalt Denifl gegen die Republik eingeleiteten Gerichtsverfahrens kann man gespannt sein.
Dr. Jörg Frey,
Feldkirch