Kein Kavaliersdelikt

Leserbriefe / 10.05.2021 • 19:33 Uhr

Die Verurteilung eines 39-jährigen Leiharbeiters am Feldkircher Landesgericht, der grob fahrlässig seinen Absonderungsbescheid negiert hat und nach §178 des Strafgesetzbuches zu einer Strafe von Euro 1920 und sieben Monaten bedingt verurteilt wurde, ist eine Warnung an Politiker und Mandatare sowie Unternehmer, die geltenden Gesetze in Sachen Covidpandemie zu befolgen.

Von Bundes- und Landesregierungen wird der Eindruck vermittelt, es sei dem Einzelnen überlassen, ob er sich testen oder impfen lassen wolle. Davon kann nicht die Rede sein, und dies leistet so de facto Vorschub zur Missachtung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte legt fest: Der Schutz der Allgemeinheit hat Vorrang vor dem Recht auf Privatleben! Der Paragraf §178 des StGB lautet: „Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung von einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“ Dieser Sachverhalt ist mit einfachem Hausverstand einzusehen! Niemand darf einem Mitbürger wissentlich Schaden zufügen.

Daraus ergibt sich, dass sowohl das Testen als auch das Impfen in dieser Pandemie keine Entscheidung des Einzelnen sein kann. Es ist verantwortungslos, dass Politiker und Mandatare diesen Eindruck aus Angst vor Stimmenverlusten im Raum stehen lassen. Dem Landesgericht Feldkirch sei Dank, dieser Dummheit ein Ende gesetzt zu haben.

Ing. Gerhard Miltner,

Bregenz