Impfpflicht mit
bedingt zugelassenen Impfstoffen?
Herr Ing. Gerhard Miltner, in Ihrem Leserbrief in der VN vom 22.5.2021 verweisen Sie einmal mehr auf die rechtlichen Grundlagen für einen von Ihnen herbeigesehnten Impfzwang! Dabei übersehen Sie, dass alle Covid-19-Impfstoffe bisher lediglich eine bedingte Zulassung haben. Somit soll jeder für sich selbst eine Analyse machen, ob das Risiko einer Erkrankung oder einer bedingt zugelassenen Impfung größer ist. Bei dieser Sachlage darf der Staat wohl keine Impfpflicht einführen. Ausserdem hat die österreichische Regierung im letzten Frühjahr viele Verordnungen erlassen, welche vom Bundesverfassungsgerichtshof wieder aufgehoben wurden. Dies hat sie allerdings nicht beeindruckt und es wurde im gleichen Stil weiter gemacht. Meinen Sie nun allen Ernstes, Sie können in dieser unsicheren Rechtslage Menschen zu solchen Experimenten zwingen? Und wenn ein «Gesundheitsexperte» wie Herr Dr. Fiedler die fachliche Eignung von Lehrerinnen und Lehrern von einem Impfstatus abhängig macht, so darf wohl auch seine fachliche Eignung hinterfragt werden. Und macht es überhaupt Sinn, diejenigen Menschen zu einer bedingt zugelassenen Impfung zu nötigen, welche keinen schweren Verlauf zu erwarten haben?
Michael Suter, Lustenau