Schnee von gestern!
Zum Leserbrief von Michael Suter, VN vom 28. Mai 2021:
Sehr geehrter Herr Suter aus Lustenau. Ihr Leserbrief in Sachen COVID veranlasst mich nun doch, Ihnen zu entgegnen. Offensichtlich ist Ihr Informationsstand mit 2020 stecken geblieben. Die WHO zählt inzwischen die vierte „besorgniserregende Virusvariante“ mit „Delta“. Sie sowie Ihresgleichen sollten zur Kenntnis nehmen, dass uns das Virus mit seinen Varianten im „Laufschritt“ voraus ist und wir kaum mit der Aktualisierung des Impfstoffes Schritt halten können. Die Gesetzeslage ist absolut eindeutig; ich wiederhole aber zur „Gedächtnisauffrischung“, die auch den Politkern und Unternehmern dringendst guttäte! Der EUGH für Menschenrechte sagt: Der Schutz der Allgemeinheit hat Vorrang vor dem Recht auf Privatleben. Der § 178 des STGB (Österreich): Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Sie haben offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass jeder, der sich nicht impfen lässt, seine Mitmenschen bis zum Tode gefährden kann! Um eine Herdenimmunität zu erreichen, angesichts der rapiden Entwicklung der Varianten, „Epsilon“ steht schon vor der Türe, müssen 80 % der Bevölkerung geimpft sein. Jeder, der diese Rechtslage verleugnet, macht sich strafbar, so einfach ist das.
Ing. Gerhard Miltner, Bregenz