CP-Variante: eine Provokation
Das entscheidende Kriterium für die S-18-Varianten-Entscheidung der Asfinag ist die Genehmigungsfähigkeit. Vor allem aus naturschutz-
rechtlichen Gründen wird die kürzere und den menschlichen Siedlungsraum wenig tangierende Z-Variante verworfen.
Mögliche Alternativen wie der Ausbau der Höchster Straße werden nicht berücksichtigt. Mit der CP-Trasse soll Lustenau eine vierspurige Autobahnschleife entlang dem nord- und ostseitigen Siedlungsgebiet erhalten. Damit würde Lustenau eingezwängt zwischen der Autobahn im Osten, dem Rhein und der Schweizer Autobahn im Westen. Diese Straßenverbindung hätte massive Auswirkungen für die meisten Bewohner Lustenaus, würde einen der wenigen Naherholungsräume zerstören oder den Zugang einschränken und letztlich die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde gravierend behindern. Bei der Genehmigung und Durchsetzung derartiger Projekte muss der Naturschutz Berücksichtigung finden, zumindest ebenso entscheidungsrelevant müssen Umweltbelastung, Parteistellung und Schutz der betroffenen Menschen sein. Zukünftige Generationen werden es den Planern der Asfinag und den politisch Verantwortlichen verdanken, mit der längsten und unvernünftigsten Trassenvariante leben zu müssen. Für Lustenau gilt: ein Verkehrsprojekt, das die Bevölkerung mehr belastet als entlastet, ist nicht zukunftstauglich.
Dr. Josef Metzler,
Lustenau