„Zwei Feldkircher

Leserbriefe / 14.10.2021 • 18:25 Uhr

satteln um“

Zum VN-Beitrag in den VN-Heimat Feldkirch vom 25. 9. 2021:

Erfreulich, dass in Feldkirch – wie auch in anderen Gemeinden – immer mehr Fahrradstraßen entstehen. Hier gilt Tempo 30, für Autos und Lkw ist im Idealfall nur Zu- und Abfahrt erlaubt (in Vorarlberg wird jedoch die Durchfahrt meist gänzlich gestattet).

Zudem dürfen Radfahrer in Fahrradstraßen nebeneinander fahren. Im Bericht heißt es dazu, dass sie „dabei den motorisierten Verkehr nicht mutwillig behindern“ dürfen. Ein interessanter Zusatz, den das Gesetz in der Form nicht hergibt. Vielmehr sollte der Bericht darauf hinweisen, dass in Fahrradstraßen Radfahrer „weder gefährdet noch behindert“ werden dürfen – was aus dem Juristendeutschen übersetzt bedeutet, dass sich Autofahrer gegenüber Radfahrern hier ganz besonders vorsichtig zu verhalten haben. Darunter fällt etwa – um eine häufig vorkommende Gefährdung aufzugreifen –, dass ein mit 20 bis 25 Stundenkilometern fahrender Radler in der Regel nicht überholt werden kann, da der für sicheres Überholen notwendige Geschwindigkeitsunterschied unter Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit nicht möglich ist (was im Übrigen nicht nur in Fahrradstraßen, sondern in allen 30er-Straßen gilt.).

Das Nebeneinanderfahren von zwei zügigen Radlern stellt daher in einer Fahrradstraße grundsätzlich keine –und schon gar keine mutwillige – Behinderung von Autofahrern dar.

Veronika Rüdisser,
Vorstandsmitglied der Radlobby Vorarlberg in Dornbirn, Kennelbach