Epidemiegesetz

Leserbriefe / 26.11.2021 • 17:21 Uhr

Österreich

(§ 178 StGB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört. Covid-19 ist eine durch den Krankheitserreger SARS-CoV-2 übertragbare Krankheit, die der Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz unterliegt (§ 1 Abs 1 Z 1 EpiG; Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales. Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2020 von 26. 1. 2020, BGBI II 2020/15). Damit ist die genannte objektive Bedingung der Strafbarkeit erfüllt. Österreich hat ein Gesetz, nur müsste man es bei den Leuten, die in Quarantäne sind und trotzdem einkaufen gehen und bei Demonstranten, die sich nicht an die Regel halten und Hirngespinsten nachlaufen, anwenden.

Ernst Scheiterbauer, Frastanz