Solidaritätsgemeinschaft
Darunter versteht man einen Zusammenschluss von Personen, auch Institutionen, um ein ständig vorhandenes Risiko auf die gesamte Gemeinschaft aufzuteilen. Sinn und Zweck dieser Gemeinschaft ist es, das Schicksal eines Einzelnen zu mildern, indem die durch das jeweilige Ereignis entstandenen Kosten übernommen werden. Wörtlich übersetzt bedeutet Solidarität „Zusammengehörigkeit“. Bereits seit dem 19. Jhd. gibt es bei uns eine Art Allg. Krankenversicherung, geschichtlicher Vorläufer unseres Krankenversicherungssystems. Nutznießer dieses Systems sind in Österreich alle Personen mit einer E-card. Beim Arztbesuch, als ambulanter oder stationärer Patient in einem Spital. Abgesehen von allfälligen Kostenanteilen (Selbstbehalten) werden sämtliche Behandlungskosten, egal wie hoch sie sein mögen, übernommen. Und es gibt private Versicherungen. Haushalt-Vers., KFZ-Versicherung usw.: im Schadensfalle wird der Schaden ersetzt. Auch diesem Prinzip liegt die Solidarität, also „Zusammengehörigkeit“ zugrunde. Vorausgesetzt, die Prämie ist bezahlt. Ein für alle Beteiligten völlig normaler Vorgang. Mit der Nichtzahlung der Versicherungsprämie hat sich diese Person selber aus der „Zusammengehörigkeit“ ausgeschlossen. Auf die Coronamaßnahmen bezogen heißt das nichts anderes, als dass sich Jede und Jeder selber ausschließt, der seinen Beitrag entsprechend der gesetzten Verordnungen bzw. Maßnahmen nicht leistet. Nicht die Solidargemeinschaft schließt diese Leute aus, sie selber tun es.
Norbert Gugganig, Dornbirn