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Leserbriefe / 14.02.2022 • 19:41 Uhr

Das Vorarlberger Grundverkehrsgesetz besagt: „Der Rechtserwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken darf nur genehmigt werden, wenn er dem allgemeinen Interesse an der Erhaltung eines leistungsfähigen Bauernstandes entspricht und der Erwerber das Grundstück im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes selbst bewirtschaftet.“ Wo findet man den landwirtschaftlichen Betrieb des walnussproduzierenden Notars? Vielleicht im Kaufhaus Österreich? Und wo denjenigen der Immobilienfirma, die in Zwischenwasser um läppische 310,20 Euro einen Landwirtschaftsgrund erwirbt? Unsere Landesregierung hat im März 2019 ein Gesetz beschlossen, das angeblich dazu beitragen soll, die Wohnungspreise einzudämmen. Seit diesem Zeitpunkt kann man beobachten, dass Wohnbau- und Immobilienfirmen (von denen es monatlich mindestens zehn Neugründungen gibt) und sonstige Unternehmen sich das Bauland in Vorarlberg aufteilen und bereit sind, dafür jeden Preis zu bezahlen. Es ist unschwer zu erkennen, dass auf einem Grundstück, das um 1000 Euro/m2 erworben wurde, keine günstigen Wohnungen entstehen können (darum vielleicht jetzt der Zugriff auf die Landwirtschaftsböden?).

Sollte es nicht von Anfang an geplant gewesen sein, mit diesem Gesetz das Bauland einem ausgewiesenen Klüngel zuzuschanzen, so wäre es für unsere Politiker höchst an der Zeit, über die Bücher zu gehen und das Gesetz zu ändern, damit auch nachfolgende Generationen noch ein kleines Stückchen Bauland erwerben können und Bauernland in Bauernhand bleibt.

Herlinde Nachbaur-Zeiss, Meiningen