„Karmasin verrechnete Sportministerium 140.000 Euro“

Leserbriefe / 11.03.2022 • 17:22 Uhr

Zum VN-Bericht vom 9.3.2022:

Gemäß VN vom 9.3.2022 „sitzt die ehemalige Familienministerin vor allem deshalb in Untersuchungshaft, weil sie sich nach ihrer politischen Karriere mit illegalen Preisabsprachen Aufträge vom Sportministerium verschafft haben soll.“ Dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in dieser Angelegenheit ermittle, ist erfreulich – wie sie es macht, ist bedenklich. Wäre die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr verhängt worden, wäre sie zumindest theoretisch begründbar.

Dieser Haftgrund wurde jedoch vom Untersuchungsrichter ausdrücklich verneint. Stattdessen ortete er Wiederholungsgefahr. Dies bedeutet, dass der Untersuchungsrichter befürchtet, dass sich Karmasin heute noch mit illegalen Preisabsprachen Aufträge vom Sportministerium beschaffen könnte – eine geradezu abwegige Vorstellung. Welchen Zweck diese so begründete Untersuchungshaft auch nur abstrakt haben könnte, ist somit rational nicht nachvollziehbar. Eine zwecklose Untersuchungshaft ist bei einer auch noch so erdrückenden Beweislage jedoch rechtswidrig, verkommt zu einer rechtsstaatlich höchst bedenklichen Beugehaft und nähert sich einem Amtsmissbrauch.

Dr. Jörg Frey, Feldkirch