Wirtschaftsbund
Werbung muss sich lohnen, damit für Geld der Erfolg gesichert ist. Die im Wirtschaftsbund Glücklichen wissen, der Erfolg ist eingetreten, als neue Günstlinge. Denn im neuen Erbschaftsgesetz (verschleiert Immobilienertragsteuer) sind in Personengesellschaften gehaltene Immobilien von der Erbschaftsteuer beim Erben und Schenken ausgenommen. Dies, obwohl die Liegenschaften im gerichtlichen Grundbuch und deren Anteile im Firmenbuch der Kammerwirtschaft und deren Nutznießer mit Anteilen genau vermerkt sind. Jede Immobilie festliegend in Österreich ist nach dem Gleichheitsgrundsatz unbestreitbar. Auch ist unter Eigentum jedes private Vermögensrecht zu verstehen. VG Artikel 5.1. Völlig verfassungswidrig wurde unter den Herren Faymann, Mitterlehner, auch Landeshauptmann Markus Wallner ein neues Erbschaftsschenkungssteuergesetz (verschleiert Immobilienertragsteuer) mit bis zu einem 15-fach erhöhten Stufensatz von 0,5 Prozent –3,5 Prozent beschlossen. Dies gilt jedoch nur für Erben und Schenken aufrecht in Privateigentum gehaltene Immobilien zum vom Finanzamt festgesetzten Zeitwert. Dies erschwert Erbteilungen und macht Eigentum zum Spielball weiterer Umverteilung und diskriminiert weitere Bewirtschaftung. Diese Diskriminierung vieler Bürger durch die willkürlich verschiedene Behandlung zum Steuerzwang durch bekannte auf die Verfassung vereidete Volksvertretung, verletzt eindeutig das Bundesverfassungsrecht Artikel 6, Absatz 2.2, sowie Belehrung 2.4. Angezeigt ist, Recht soll Recht bleiben. Ein neues Wir-Gefühl ist nötig, 0,5 Prozent für jeden neuen Nutznießer. Der Staat hat es nötig und braucht keine neuen Günstlinge.
Alwin Rohner, Lauterach