Anonym ist nicht gleich geheim
Beide Eigenschaftswörter drücken zwar aus, dass der Urheber einer Erklärung nicht öffentlich bekannt ist. Aber „anonym“ ist der Verfasser eines Schriftstückes, der es ohne Nennung seines Namens weitergibt; andernfalls ist er – höchstens – solange „geheim“, als bloß wenige Personen seinen Namen kennen. Dem Vorwurf der Vorteilsnahme gegen den Landeshauptmann liegt daher keineswegs (nur) eine „anonyme“ Anzeige zugrunde. Kommunikationsprofis und Spitzenpolitiker kennen den Unterschied und sollten ihn beachten! Denn mit diesem Attribut wird meist auch der Eindruck mangelnden Mutes oder unlauteren Motivs vermittelt. Beides trifft meiner Überzeugung nach auf den Urheber der eidesstattlichen Erklärung nicht zu. Und wahrscheinlich wagt er den Schritt aus dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses, wenn weitere Zeugen mitmachen.
Wolfram Walch, Feldkirch