Fluglärm – Es reicht!
Derzeit herrscht über dem unteren Rheintal Flugbetrieb und ein besonders hässlicher Fluglärm wie schon lange nicht mehr. Im Fünfminutentakt wird die Gemeinde Lauterach von Flugzeugen in geringer Höhe überflogen. Der Schalldruckpegel beträgt bis zu 75 Dezibel. Insbesondere an schönen Samstagen, Sonn- und Feiertagen geht das den ganzen Tag so. Ein erholsamer Aufenthalt im Freien ist so nicht mehr möglich.
In einer Studie im Auftrag der AK Wien aus 2006 heißt es: „Bei Fluglärmbelastungen oberhalb (außen) 65dB(A) tags und 55dB(A) nachts sind Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erwarten. Gebiete mit diesen Belastungen sind grundsätzlich zum Wohnen ungeeignet.“ Der deutsche Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang sogar ausgesprochen, dass Lärm ab einem Pegel von 70 bis 75dB(A) tagsüber einen enteignenden bzw. enteignungsgleichen Eingriff darstellt und in solchen Fällen ein effektiver Lärmschutz verfassungsrechtlich geboten sei. Kann mir bitte einer der zuständigen Politiker (Bürgermeister oder Landesrat) erklären, mit welchem Recht eine handvoll Sonderlinge allein zu deren Spaß an Sonn- und Feiertagen ganze Gemeinden terrorisieren darf?
Mag. Peter Neugebauer MBA, Lauterach