Fluglärm
Zum Leserbrief „Zweierlei Maß?“, zur Thematik Flughafen Altenrhein, von Manfred Herbst, VN vom 28. 5. 2022:
Sehr geehrter Herr Herbst, ich würde mir nie anmaßen, von Gaißau aus den Fluglärm in Dornbirn zu beurteilen. Auch würde ich mich nicht getrauen, die Beschlüsse der Dornbirner Stadtvertretung, die zum Schutz der Bevölkerung gefasst worden sind, zu bezweifeln bzw. zu hinterfragen. Die Arbeitsgruppe der Gemeinde Gaißau, mit Bürgermeister Reinhold Eberle, hat sehr genau recherchiert, bis sie zu dem Entschluss gekommen ist, dem Ansinnen der Flugfeldbetreiber Altenrhein auf Ausweitung des Flugbetriebs abzusagen. Diese Absage geschah ebenfalls zum Schutz der Bevölkerung.
Sie behaupten in Ihrem Leserbrief, in Gaißau wird nur über unbewohntes Gebiet geflogen. Hubschrauber, Segelschlepper, Formationsflieger, Hoch- und Tiefdecker fliegen, wo sie gerade herkommen, beim Start und im Landeanflug sehr wohl über Wohngebiet, es ist alles belegbar mit Fotos und Flugradaraufzeichnungen. Die Anwohner im Gebiet Rheinstraße, Im Pöschen, Ofenstraße, Teilstraße, Hornstraße und Hofackerstraße leiden massiv unter diesem Krach. Wir müssen schon seit Jahren diesen gesundheitsschädlichen Lärm ertagen. Wie gesagt, ich würde mich nicht getrauen, ein Urteil über Ihre Beschwerde bzgl. Fluglärm in Dornbirn/Hohenems abzugeben. Wenn Sie, ob des Fluglärms verärgert sind, beschweren Sie sich, wälzen aber Ihren Ärger bitte nicht auf die leidgeprüften Einwohner von Gaißau ab.
Bruno Leskovar,
Gaißau