Die „Unschulds-
vermuteten“, politisches Freiwild?
Wenn in Österreich derzeit die STA, vorzugsweise die WKSTA, ein Ermittlungsverfahren gegen einen prominenten Amtsträger aufnimmt, ist er oft fast schon „erledigt“. Denn der routinemäßige Beisatz „Es gilt die Unschuldsvermutung“ wird von den Medien und besonders von der jeweiligen politischen Konkurrenz, oft zynisch, ins Gegenteil verkehrt. XY muss weg ist inzwischen als nächster Schritt die Standardforderung. Danach die perfide Routine parallel zum STA Verfahren einen politischen Untersuchungsausschuss „anzuwerfen“. Dabei „sickern“ zur Befeuerung desselben Infos aus dem Akt durch, auffallend häufig in WKSTA Fällen und natürlich nur belastende. Diese werden dann, natürlich öffentlichkeitswirksam, von U-Ausschuss „Anklageprofis“ meist noch sehr hämisch präsentiert. Wenn der, zwischen den Zeilen immer in Anführungszeichen verunglimpfte Unschuldsvermutete, gesundheitlich einknickt oder „weg ist“, das Verfahren aber eingestellt wird, interessiert das dann niemanden mehr, das politische Ziel wurde ja erreicht. Diese inzwischen „traditionelle“ Oppositionstaktik ist aber sehr kurzsichtig. Denn was wird eine so in die Opposition geschickte Gruppierung dann mit der jeweiligen Regierung machen. Genau das-selbe und möglichst noch perfider. Gegen Ende der Weimarer Republik machten sich die Parteien so gegenseitig fertig und ebneten Hitler den Weg. Während in einer Causa laufender Justizverfahren sollten politische Untersuchungsausschüsse zum selben Thema daher verunmöglicht werden, weil letztere nur der Politshow dienen.
Dr. Klaus König,
Lauterach