Müllsackverordnung in Lochau

Leserbriefe / 29.07.2022 • 17:22 Uhr

Der jüngsten Gebührenvorschreibung der Gemeinde Lochau wurde ein Informationsblatt beigelegt, wonach nun allen Haushalten eine definierte Mindestanzahl von Müllsäcken kostenpflichtig verordnet und rückwirkend verrechnet wird. Begründet wird diese – offenbar vielerorts übliche – Praxis als Beitrag zum Umweltschutz sowie als Vorgehen gegen illegale Abfallentsorgung im öffentlichen Raum. Wenn „kein Müll (…) der beste“ ist, mag eine vorgeschriebene Mindestmenge zu verwendender Müllsäcke wohl kaum zur Motivation beitragen, Abfall strikt und bemüht zu trennen oder gar zu vermeiden. Scheinen die Vorgaben auch so festgelegt zu sein, dass sie den tatsächlichen Bedarf wohl tendenziell übersteigen. Sollte aber – so zumindest mein Verdacht – die aktuelle Verordnung in erster Linie auf die unerlaubte Abfallbeseitigung abzielen, so empfehle ich der Gemeindevertretung, sich etwa des Problems der „Müllberge“ in den Seeanlagen anzunehmen. Wahrscheinlich ließen sich damit deutlich mehr öffentliche Gelder einsparen, ohne generalisierend unbeteiligten Bürger*innen oberlehrerhaft reglementierende und bevormundende Maßnahmen zu verpassen.

Gerold Münst, Lochau