Nachhinker statt Vorreiter

Wie es um die Gesetzeslage im Umweltschutz steht, zeigt die Zurückweisung der Beschwerden durch das LVG in der Sache Heliskiing am Arlberg (VN-Bericht vom 10. 8. 22).
Neben dem Alpenverein und dem Naturschutzbund hat auch der Alpenschutzverein Beschwerde gegen die Wiedergenehmigung eingebracht. Wie dehnbar der Begriff „im überwiegenden öffentlichen Interesse“ ist, zeigt dieser Bescheid erneut. Wieso Heliskiing dies sein soll, ist an den Haaren herbeigezogen. Alle Argumente zum Klima- und Umweltschutz, der Lärmvermeidung wurden in der Abwägung negiert und andererseits damit argumentiert, dass das ganze Land von Heliskiing profitiere. LH Wallner hat gegen die Stellungnahmen der eigenen Umwelt- und Klimaschutzabteilung und gegen die klar ablehnende Stellungnahme des zuständigen Naturschutzbeauftragten der BH Bludenz entschieden.
Die Vorreiterrolle, die Vorarlberg im Klima und Umweltschutz spielen will, hat sich damit wiederum nur als Geschwafel entpuppt, denn Heliskiing ist in Österreich sonst nirgends erlaubt. Mit solchen Entscheidungen wird der Einsatz der NGOs, die sich ehrenamtlich für den Umweltschutz einsetzen, mit Füßen getreten.
Franz Ströhle,
Alpenschutzverein Vorarlberg, Dornbirn