Eine Abschiebung, die nicht rechtens war

Leserbriefe / 21.08.2022 • 17:16 Uhr

„VN“, 17. August 2022 zum Thema „Abschiebung der zwölfjährigen Tina“. Die Abschiebung war groß in den Medien, durchgeführt noch unter Nehammer als Innenminister. Man muss sich die Sache erst mal auf der Zunge zergehen lassen: Es kommt eine Frau mit Familie aus einem sicheren Drittlandsstaat nach Österreich und stellt, mehrfach, Asylanträge, die alle abgelehnt werden. Aus eben genannten Gründen sollte die Familie zurückgebracht werden, die aber versteckte sich mehrfach und entzog sich so der Abschiebung. Die mehrfache Asylantragstellung ist zudem ein klarer Missbrauch. Rein deshalb schon, meint man, wäre jegliche Legitimation zum Bleiben verwirkt. Und jetzt entscheidet der VwGH, dass es nicht „rechtens“ war? „Das Kindeswohl sei nicht ausreichend geprüft worden“. Das mag wohl sein, verdeckt aber die Tatsache, dass sich die Mutter samt Familie betrügerisch über das Asyl-System in Österreich sesshaft machen wollte. Der Clou ist jetzt noch, dass sich die Mutter überlegt, zurückzukommen und aufgrund des Urteiles auch noch einen behördlichen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel hätte, sowie Amtshaftungsansprüche stellen und Anwalts- und Gerichtskosten zurückfordern kann. In welchem anderen Land ist sowas möglich? „Gesunder Menschenverstand“ gerichtlich ausgehebelt.

Christian Salzmann, Dornbirn