Jagdevent Kanisfluh
Ob das Jagdspektakel juristische Konsequenzen nach sich zieht, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich haben die selbstverliebten deutschen Pächter Benni und Bastl (VN Bericht vom 30.8.2022) ja ordnungsgemäß bezahlt für ihr privates Freizeitinteresse am Töten von Vorarlberger Wildtieren. Juridisch ist das zelebrierte Vergnügen und hedonistische Schauspiel mehr als abzulehnen, zeigt es doch deutlich, welch krasse Ausmaße das Ausleben von intensivem Jagdtrieb und infantilem Beherrschungsstreben zur Folge hat. Darüber hinaus sind aber auch Fragen nach der grundsätzlichen Legitimation dieser offenkundig lustmotivierten Jagdperformance vor dem Hintergrund des „angewandten Naturschutz“-Postulats (Leserbrief Sabine Lemaire, 23.8.2022) zu klären, sowie auch, ob es sich bei dieser Form jagdlichen Tötens nun um pervertierte Kultur oder kultivierte Perversion handelt. Dass sich diesbezüglich ein Funktionär des Jagdvereins endlich auch einmal und zu Recht kritisch positioniert und sich der stoischen Gleichgültigkeit Gleichgesinnter entgegenstellt, ist nicht nur aus Sicht einer moderaten Wildtierethik zu befürworten. Wer sonst, wenn nicht die Jagenden selbst, sind es den Wildtieren mehr als jeder andere und in allerhöchstem Maße schuldig, ihnen (Waid-)Gerechtigkeit gegenüber ihren Lebens- und Sterbensbedingungen zukommen zu lassen? Es scheint aber schon so zu sein, dass die Jagd unter dem Druck ökonomistischer Einzelinteressen bereits erodiert ist und selbst einheimische Jagende nur noch Statisten dieses Feldes sind.
Ulrike Schmid,
MA, Götzis