„Ma probierts halt“
Drei Beispiele dazu aus der Gemeinde Klaus: Auf einem Nachbargrundstück des Gemeindeamtes werden vor der Nase des Bürgermeisters (20 m Abstand) im Rahmen eines Bauvorhabens das Gelände 110 cm aufgeschüttet – erlaubt sind maximal 75 cm. Im Hangbereich des vorderen Tschütsch werden massive Aufschüttungen in Freifläche Freihaltegebiet vorgenommen. Zuvor wird mit dem Bau einer 7 Meter hohen Stützmauer ohne vorliegende Baubewilligung begonnen. Ein Industrieunternehmen versucht hartnäckig ihr Betriebsgebäude in den Bereich des revitalisierten Klaus-baches (Vorzeigeprojekt einer Gewässerrevitalisierung) auszudehnen. Es sind dies nicht Jugendliche, die hier keine Grenzen respektieren, sondern erwachsene Leute. Bürgermeister und Gemeindeverantwortliche mit Rückgrat und Standfestigkeit sind damit immer wieder gefordert.
Heinz Vogel,
Klaus