Greenstraßenrealitätsverlust?
Inzwischen gibt es sowohl in Lochau, Höchst, Fußach und sicher in anderen Gemeinden auch noch Supergrüne, die alle Nebenstraßen mit 30km/h-Beschränkung belegt haben. Einfache Rechnung: In all diesen Zonen darf lt. BM Gewessler auf beiden Straßenseiten nebeneinander mit Fahrrädern gefahren werden.
Somit links und rechts etwa 1,80 m Breite nur für Nebeneinanderfahrende = ca. 3,60 m der Nebenstraße. Dazu kommen Überholabstand für Autos links und rechts zu den Fahrradfahrern jeweils 1,50 m = somit gesamt 6,60 m, die diese Fahrbahn zumindest breit sein müsste. Für wie viele Nebenstraßen trifft das zu?
Es wäre zu wünschen, dass all diese KurzdenkerInnen für den dauerhaften Schaden an der Volkswirtschaft finanziell haftbar gemacht werden sollten und die Verbreiterungen dieser Nebenstraßen aus eigenen Taschen zu finanzieren hätten.
Vielleicht würde denen dann ein Kronleuchter aufgehen, dass es nur ein Miteinander und nicht ein Gegeneinander in Straßen- und Berufsverkehr geben kann!
Kurt Höfferer,
Hörbranz