Einigkeit der
Großmächte
Leserbrief zum Bericht „Putin-Haftbefehl ohne Aussicht auf Prozess“, VN vom18./19. März:
Anlässlich des Haftbefehls gegen Putin erinnert man sich wieder, dass es doch noch Gemeinsamkeiten der sogenannten Großmächte gibt. Weder Russland, die USA noch China erkennen die Legitimität des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag an. Auch Pakistan, Indien, Saudi-Arabien, Nordkorea und Israel bereichern den exklusiven Kreis derer, denen der Internationale Strafgerichtshof samt Rom-Statut am Allerwertesten vorbei geht. Schon im Jahr 2018 drohte der ehemalige Sicherheitsberater der US-Regierung, John Bolton, den Ermittlern und Richtern des IStGH mit finanziellen Sanktionen und Einreiseverbot in die USA, sollte sich das Gericht erdreisten, gegen Bürger der USA, Israels oder anderer Verbündeter vorzugehen. Wer möchte schon, dass die Guantanamo-Waterboarding-Spezialisten, die Abu-Ghraib-Folterknechte, die Verursacher sogenannter Kollateralschäden von unzähligen Drohnenangriffen oder die Lügenbarone zur Rechtfertigung des nicht vom Sicherheitsrat gebilligten Angriffs auf den Irak, bei ihrem uneigennützigen Einsatz um die gern zitierten westlichen Werte, vom Internationalen Strafgerichtshof belästigt werden. Allerdings könnte da der Eindruck entstehen, dass die Charta der Vereinten Nationen von jedem UN-Mitglied nach eigenem Gutdünken interpretiert wird und das Völkerrecht damit zu beliebig formbarer Knetmasse verkommt. So wird‘s eher nichts werden mit dem Weltfrieden, den sich die Vereinten Nationen zum Ziel gesetzt haben.
Peter Morstein, Rankweil
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.