Mit der ÖGK im Clinch!
Wir Versicherten wissen, dass die Umgestaltung der Krankenversicherung ein faules Ei war. Von der versprochenen Patientenmilliarde ist nichts zu erkennen. Das Gesundheitssystem ist personell und pekuniär bankrott! Wer aus welchen Gründen immer schnellstmöglich zu einem MRT oder CT kommen sollte, der muss tief in die Tasche greifen. Wenn er die Honorarnote bei der ÖGK einreicht, im Glauben, er werde jenen Teil vergütet bekommen, den die ÖGK einem Vertragsarzt bezahlt, wird eiskalt abgewiesen. Argument: „Das verwendete Gerät ist nicht in unserer Liste!“ Ein solches Vorgehen ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch eine unzulässige Bevorzugung von Geräteherstellern. Es ist auch ein sachlicher Unsinn, denn zu bezahlen ist die fachliche Leistung des Arztes. Dasselbe Verhalten findet sich beispielsweise bei Blutdruck-Medikamenten, die nicht vergütet werden. Die medizinische Beurteilung liegt nicht bei der ÖGK, sondern ausschließlich beim Facharzt und dem Patienten. Die Kosten des „gelisteten“ Fabrikates wären jedenfalls analog zu ersetzen. Last, but not least schreibt die ÖGK selbst Folgendes: „Sie haben das Recht, Ihren Leistungserbringer frei zu wählen, … für einen Wahl-Behandler besteht Anspruch auf eine tarifliche Kostenerstattung; Pusteblume! Wie zu erfahren ist, kämpfen AK-Konsumentenschutz und Pensionistenverband seit Jahren gegen diesen Missstand. Es wird eine prozessuale Auseinandersetzung coram publico nicht vermeidbar sein!
Ing. Gerhard Miltner, Bregenz