16 und 17 Jahre alte „Buben“?

Leserbriefe / 20.04.2023 • 17:48 Uhr

Mein 13 Jahre alter Enkel ist im Vergleich zu mir im selben Alter, bedingt durch das gesellschaftliche Umfeld, körperlich und geistig viel weiter entwickelt. Das ist bei der heutigen jüngeren Generation offensichtlich generell der Fall. Die aktuelle Benennung der zwei „jugendlichen“ Kriminellen im VN-Artikel vom 11. April als „Buben“, die am Karfreitag in Götzis eine 90-jährige Frau überfallen haben, ist somit offensichtlich ein, dem inzwischen neurotischen Zwang zur politischen Korrektheit „entsprungener“ sehr übler Journalisten-Scherz. Diese „Buben“ sind schlicht ganz normale Verbrecher, die eigentlich nach dem Erwachsenenstrafrecht abzuurteilen sind. Nach all den einschlägigen Ereignissen der letzten Zeit mit „Kindern“ und „Buben“ muss das Alter der Strafmündigkeit schon aus Gründen der Generalprävention dringend auf 12 Jahre gesenkt werden. Anstatt der leider „windelweichen“ Behandlung dieser „Buben“ wegen „schwerer“ Jugend und „Versagen der Gesellschaft“ ist in solchen Fällen eine wirklich „kernige“ Sozialisierung solcher „Früchtchen“ unabdinglich. Das haben kultur- und sonstig „sensible“ Moralbürger*innen bisher zwar tunlichst verhindert und wird wohl erst dann spruchreif werden, wenn diese speziellen Bürger*innen selbst oder nahe Verwandte derselben Opfer entsprechender „Bubenstreiche“ werden oder geworden sind.

Dr. Klaus König, Lauterach