Klimakleber

Leserbriefe / 27.04.2023 • 18:29 Uhr

Klimakleber Rheinbrücke Au-Lustenau: gilt gleiches Recht für alle? Wenn ich mein Auto auf der Rheinbrücke Au-Lustenau parke und zu Fuß in die Schweiz weitergehe, begehe ich eine grobe Verkehrsübertretung. Zu Recht wird mein Auto kostenpflichtig abgeschleppt und eine saftige Strafe durch die Verwaltungsbehörde ist zu erwarten. Wenn ich tags darauf als Klimakleber mit ein paar Gleichgesinnten auf derselben Rheinbrücke sitze, den gesamten Verkehr lahmlege und einen immensen volkswirtschaftlich Schaden anrichte, muss die Polizei zuerst eine Einwilligung der BH Dornbirn einholen, ob sie uns Protestierer entfernen darf. Wahrscheinlich bleibt man auch straffrei!

Manfred Beck, Brand