SPÖ-Wahldebakel
Zweifellos haben es einige Parteibürokraten fahrlässigerweise verursacht, ihre Partei der Lächerlichkeit preiszugeben und zu beschädigen. Die mediale Empörung über diese parteiinternen Unzulänglichkeiten ist im In- und Ausland gewaltig und für manche Parteien wie ein Geschenk. Mit vorsätzlichen Rechtsverletzungen hat das allerdings nichts zu tun. Daher brauchen sich weder der Rechnungshof, Staatsanwaltschaften oder Gerichte einzuschalten. Fehlerhafte Wahlvorgänge ereignen sich leider immer wieder; zuletzt war sogar in der deutschen Bundeshauptstadt eine Wahl zu wiederholen. Es fragt sich allerdings, ob diese vernichtenden Urteile über die SPÖ in Relation zu jenen vorsätzlichen politischen Vergehen stehen, denen sich FPÖ und ÖVP in den vergangenen Jahren zum Schaden von Staat, Demokratie und Steuerzahlern und zum Vorteil Superreicher, aber auch der osteuropäischen Autokraten schuldig gemacht haben.
Dr. Walter Loacker, Hörbranz