Ökonomische Einsichten zur Erbschaftssteuer

Leserbriefe / 11.07.2023 • 18:06 Uhr

Die Erbschaftssteuer wurde 2007 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und lief infolge Untätigkeit der damaligen Regierung Gusenbauer aus. Und jetzt trommelt die linke Reichshälfte heftig für die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer (+ Schenkungssteuer). Seit dem Auslaufen der Erbschaftssteuer wurden neue Steuern eingeführt bzw. ausgeweitet, insbes. die lmmo-Est, wo viel Geld für den Staat fließt. Die Erbschaftssteuer ist eine reine Substanzsteuer, ohne Rücksicht, ob aus dem Vermögen Erträge fließen. Wir hatten damals Steuersätze bis zu 60 %, ein erheblicher Eingriff in die Substanz. Bezüglich der Steuerberechnung gab es Probleme, insbesondere im Vollzug. Sie brachte damals wenig, war aufwendig in der Administration, deshalb ließ man sie auslaufen. Derzeit ist man bei einem Denkmodell der Wirtschaftsuni Wien mit 25 % über einem Freibetrag von 1 Mill. Prost/Mahlzeit. Bei einer Gesamtsteuerbelastung von über 50 % eine neue Steuer einzuführen, wäre kontraproduktiv. Es wäre angebracht, die Steuerfindungsideen umzupolen in Ausgabensparideen, auch wenn man da einige heilige Kühe schlachten müsste. Es wird auch nicht berücksichtigt, dass die 1993 eingeführte Kapitalertragssteuer auf Aktien, Wertpapiere und Sparguthaben Abgeltungswirkung für eine Erbschaftsteuer hat. Somit wäre schon erhebliches Vermögen der Besteuerung entzogen. Meines Erachtens ist das Ganze eine Neiddebatte unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit.

Dr. Rudolf Rudari, Bürs