Achtalwander- und Radweg für alle – in und mit der ­einmaligen Natur

Leserbriefe / 27.07.2023 • 18:36 Uhr

Laut VN-Bericht wurden zwei Umweltjuristen beauftragt, das Verfahrensrisiko einer Fortführung bzw. den Lückenschluss des bestehenden Radweges im Achtal zwischen der Rotachmündung und Kennelbach zu untersuchen. Dazu ist anzumerken, dass das gesamte Natura-2000-Gebiet „Achtal“ ca. 434 ha umfasst.

Dieses ist laut Verordnung in seiner Eigenart zu bewahren. Es dürfen keine Verschlechterungen herbeigeführt werden. Gemäß § 4 sind die Instandhaltung rechtmäßig bestehender Anlagen und gem. § 5 Projektansuchen bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse genehmigungsfähig, wenn der Schutzzweck langfristig nicht beeinträchtigt wird. Bei der Beurteilung sollte berücksichtigt werden, dass nur ein Teil der in den Jahren 1900 bis 1902 errichteten Bregenzerwaldbahntrasse in diesem Bereich wieder zu bearbeiten wäre. Ich schätze das Ausmaß der neuerlich vorübergehend zu bearbeitenden Fläche auf ca. 10 ha oder ca. 2,5 % der Gesamtfläche des Natura 2000 Gebietes. Die dauerhaft benötigte Fläche für einen naturnahen Geh- und Radweg würde sich im Wesentlichen auf die ehemalige, bis 1982 betriebene Bahntrasse, mit einem geschätzten Ausmaß von ca. 2 ha oder ca. 0,5 % beschränken, und fast ausschließlich Natur aus zweiter Hand betreffen. Durch eine umsichtige Planung und sensible Ausführung müssten die Auswirkungen auf die Natur auf ein Minimum reduzierbar, und somit auch im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes vertretbar sein.

DI Hermann Wirth, Dornbirn