„Das verlorene Gesicht“
Zum VN-Kommentar von Dr. Wolfgang Burtscher, VN vom 6. 11. 23:
Im Kommentar meint Dr. Burtscher, dass es „gut tut, dass Österreich der von 22 arabischen Staaten in der UN-Vollversammlung eingebrachten Resolution (Forderung nach einer Waffenruhe für Gaza) nicht zugestimmt hat“. Österreich hat seine Ablehnung nicht mit dem Selbstverteidigungsrecht Israels oder damit, dass es sich bei den tausenden zivilen palästinensischen Opfern israelischer Luftwaffenangriffe lediglich um kriegsvölkerrechtskonforme Kollateralschäden handeln würde, begründet und seine Zustimmung auch nicht davon abhängig gemacht, dass neben der Waffenruhe auch die sofortige Freilassung aller Geiseln gefordert wird. Österreich hat seine Ablehnung damit begründet, dass in dieser Resolution „die Hamas-Massaker nicht erwähnt worden sind“. Obwohl Österreich mit dieser Begründung die Notwendigkeit einer sofortigen Waffenruhe lediglich aus rein formal-moralischen Gründen verweigert hat, da mit der bloßen Erwähnung der durch nichts zu rechtfertigenden und an Abscheulichkeit kaum noch zu überbietenden Hamas-Massaker keinem einzigen Toten mehr geholfen und auch zukünftige Tote nicht vermieden worden wären, die Verknüpfung der Forderung nach Waffenruhe mit der Forderung nach Freilassung der Geiseln zumindest theoretisch zu einem realen Ergebnis führen können. Auf diese Weise hätte sich Österreich wirklich profilieren können, anstatt einen mehr als sinnvollen Antrag abzulehnen.
Dr. Jörg Frey, Feldkirch