Wer bestimmt,
wer existieren darf?
Zum Leserbrief: „Unrühmliche Rolle“, VN vom 4.11.2023:
„Das Existenzrecht darf nicht relativiert werden“ schreibt W. Fink in politischem Kontext. (VN 4.112023) Genau das aber passiert im Fall von Abtreibungen – auch jenen, die nun im LKH Bregenz vorgenommen werden dürfen!
Der „Sieg des Selbstbestimmungsrechtes“ besteht also darin, anderen das Existenzrecht zu nehmen, denn ein Kind im Mutterleib ist ein Mensch und keine Sache! Das ist es, was „unrühmlich“ ist, und nicht, dass der Landeshauptmann diesem Unrecht so lange gewehrt hat! Wohin steuert eine gottlose Gesellschaft, die das Töten laut beklatscht? „Wenn die Mehrheit der Menschen im einst christlichen Westen sich heute von tödlichen Lügen verblenden lässt, was sagt das über den Zustand unseres Glaubens?
Je flacher der Glaube bei vielen wird, umso überzeugender erscheinen ihnen die Feinde des Reiches Gottes, ja, sie halten sie sogar für bewundernswert, vernünftig, aufrichtig und barmherzig. Es ist eine Art von Selbstverblendung, eine willige Kooperation mit dem, was uns umbringt – ein langsamer, komplexer Prozess, der für Körper und Gefühl viel Genüssliches parat hält und für den Geist den noch viel gefährlicheren, intellektuellen und spirituellen Stolz.“ (O´Brien) In der Bevölkerung herrscht allerdings vielfach Entsetzen und Abscheu über diese üble Entscheidung. Die Lebensschützer, und nicht nur sie, hoffen, dass sie doch noch revidiert wird.
MMag. Sylvia Albrecht, Rankweil