Aufsichtsversagen

Leserbriefe / 28.11.2023 • 18:39 Uhr

Das Land Vorarlberg und die Bezirkshauptmannschaften sind mit der Aufsicht der Gemeinden betraut. Zwei Beispiele aus Klaus zeigen hier grobe Mängel: Anfang 2013 wurde vom Amt der Vorarlberger Landesregierung eine großflächige Umwidmung am „Hinteren Tschütsch“ in Bauland genehmigt, obwohl die unzureichende Verkehrserschließung offensichtlich war. Die Klauser ÖVP hat damals die Erstellung eines Verkehrskonzepts abgelehnt. Nun – nach über zehn Jahren – greift die Klauser ÖVP zur Enteignungskeule zur Schaffung einer Zufahrt, damit die Widmungsprofiteure aus ihrem Umfeld endlich Millionengewinne einstreifen können.

Ein anderes Beispiel: Der Klauser Bürgermeister hat im Bereich einer kleinen Holzbrücke einen „Fahrradweg“ verordnet. Dieser verordnete Fahrradweg ist genau sechs Meter lang und damit wohl der kürzeste Fahrradweg Europas (zudem gesetzeswidrig falsch und mangelhaft beschildert). Die BH Feldkirch hat diese eigenartige Verordnung unkommentiert als Kontrollbehörde genehmigt.

Heinz Vogel, Klaus