Heizkostenzuschuss und Unterhalt
Beim aktuellen Heizkostenzuschuss werden die Unterhaltszahlungen beim Empfänger in voller Höhe angerechnet, was die Bemessungsgrundlage natürlich verschlechtert. Der Unterhaltszahlende kann jedoch nur maximal 200 Euro geltend machen. Wer hat diese eigenartige Lösung ausgeheckt, wird da eventuell sogar Sozialbetrug vermutet? Jedenfalls bitte ich nicht, ersuche ich nicht, sondern fordere ich diese Ungleichheit sofort zu bereinigen. Oder soll ich mich gleich an die Antidiskriminierungsstelle wenden?
Herbert Burtscher, Bregenz