Rechtsanwälte als Friedensverhinderer?

Leserbriefe / 03.01.2024 • 17:45 Uhr

Wenn man näher bekannt ist mit Streitigkeiten zwischen Familien­mitgliedern und Nachbarn, bei denen auch Rechtsanwälte eingeschaltet sind, kommt einem fast wie von selbst die kritische Frage: Woran sind Rechtsanwälte interessiert? Sind sie echt daran interessiert, die „Streitparteien“ zunächst einmal zur Vernunft zu bringen, das heißt zur Erkenntnis, wie „nichtig“ der Anlass des Rechtsstreites aufs Ganze gesehen ist? Oder ist es vielleicht auch der Antrieb des „Rechtsanwalts“ (beruflich gemeint), sich hinreißen zu lassen zu einer vorschnellen Identifizierung mit dem Recht-Haben-Wollen des Mandanten? Womit gerechterweise die Aussicht auf ein Honorar gegeben ist, weil die Bearbeitung eines Falles aufwendig werden kann. Aber: Hat sich eine Partei – nicht zuletzt auf Anraten des Anwalts – einmal festgebissen ins Rechthaben-Wollen (Kriegsführende wollen „siegen“!), dann gibt es kein Zurück mehr, sondern nur noch ein Vorwärts, das allerdings geradezu gesetzmäßig in ein verheerendes Abwärts münden wird! Wenn nicht in der Rechtssache, dann zwischenmenschlich! Und das ist noch schlimmer, weil die Feindschaft oft über Generationen weiterlebt! Ob da der Rechtsanwalt nicht auch Mit-Ursache, ja Mit-Schuldiger ist?!

Peter Mathei, Alberschwende